Sehr geehrte am Impfen Interessierte
Wie jedes Jahr empfielt die Ständige Impfkommission - und wir auch- die Grippeimpfung mit dem aktuellen Impfstoff für die kommende Saison für alle Menschen ab 60 Jahren, für chronisch Kranke und für Menschen mit einer besonderen Infektionsgefährdung für sich oder Menschen in ihrer engen Umgebung.
Genauso wird hier die Auffrischung der Covid-19-Impfung mit dem angepassten Impfstoff empfohlen.
Beide Impfungen können nach einer kurzen Terrminabsprache sehr gerne hier an einem oder auch im Abstand von mindestens 14 Tage an zwei Terminen durchgeführt werden. Es sollte keine akute Infektion , wie eine Erkältung , vorliegen.
Bitte denken Sie daran, zur Dokumentation Ihren aktuellen Impfpass mitzubringen.
Für die Beratung zu sonstigen sinnvollen und empfohlenen Impfungen, wie gegen RSV, Gürtelrose oder Pneumokokken ( Lungenentzündung), aber auch Auffrischungen gegen Tetanus, FSME , u.s.w. stehen wir dann auch gerne kompetent zur Verfügung.
Hier eine kurze Information zur seit längerem jetzt üblicher elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:
Für die gesetztliche Krankenversicherten stellen wir eine eAU aus und versenden diese datenschutzkonform elektronisch an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber muss über die Krankmeldung zeitnah informiert werden, damit die Abfrage der Krankmeldedaten bei der Krankenkasse durch diesen anlassbezogen erfolgen kann. Die Übermittlung einer ausgedruckten Krankmeldung an den Arbeitgeber ist somit meist nicht mehr erforderlich.
Für die Versicherten bei einer privaten Krankenversicherung hat sich im Wesentlichen noch nichts geändert und wir könnennicht digital überrmitteln.